Im Rahmen dieser Frachtführerhaftungsversicherung sind Frachtgüter aller Art einschließlich Kühlguttransporte vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung für alle wesentlichen Risiken, wofür der Frachtführer haftet, versichert.
Als Frachtführer tragen wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Haftungsrisiko, das wir durch eine Verkehrshaftungs-Versicherung (CMR-Versicherung) absichern.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern im EWR-Raum und der Schweiz ist neben einer österreichischen Konzession auch das Vorhandensein einer EU-Lizenz erforderlich.
Die EU-Lizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr berechtigt uns zur Durchführung innerösterreichischer und grenzüberschreitender Transporte.
Gleichzeitig ist sie ein Beleg für fachliche Eignung und wirtschaftliche Unbedenklichkeit, denn die Erteilung ist an strenge Auflagen geknüpft, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern im EWR-Raum und der Schweiz ist neben einer österreichischen Konzession auch das Vorhandensein einer EU-Lizenz erforderlich.
Die EU-Lizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr berechtigt uns zur Durchführung innerösterreichischer und grenzüberschreitender Transporte.
Gleichzeitig ist sie ein Beleg für fachliche Eignung und wirtschaftliche Unbedenklichkeit, denn die Erteilung ist an strenge Auflagen geknüpft, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird.
gemäß GDP-Leitlinien
Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln
ATP-Rechtsvorschrift für Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel
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